Die Kostenkontrolle soll sicherstellen, dass die beauftragten Leistungen im Kostenbudget bleiben und der Bauherr vor ungerechtfertigten Mehrforderungen geschützt wird.

Folgende Leistungen sind Bestandteil dieses Angebots:

In der Aufstellung wird davon ausgegangen, dass bereits eine Qualitätsprüfung Leistungsbestandteil ist, so dass das Prüfen der Unterlagen sowie die Baustellenbesichtigung hier entfallen.